Geplante Reform des Verpackungsgesetzes

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Das deutsche Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zu einer Reform des Verpackungsgesetzes (VerpackG) auf den Weg gebracht – der Bundestag muss diese geplanten Maßnahmen noch verabschieden.

Ab 2023 sollen demnach alle Caterer, Lieferdienste, Restaurants, Bistros, Cafés, etc. verpflichtet sein, den KundInnen Mehrwegverpackungen als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen oder Bestellen anzubieten.

VerbraucherInnen sollen künftig die Wahl zwischen To-Go Einwegverpackungen und Mehrwegverpackungen haben. Aus diesem Grund soll zwischen den Produkten auch Preisgleichheit herrschen, das heißt die Mehrwegalternativen dürfen nicht teurer sein als die Einwegprodukte.

 

Ausnahme für kleine Betriebe

Eine Ausnahme für das Anbieten der Mehrwegverpackungen soll es jedoch für Betriebe geben, die kleiner als 80 Quadratmeter sind und nicht mehr als fünf Beschäftigte zählen. Diese Betriebe sollen die KundInnen jedoch deutlich darauf hinweisen, dass Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter gefüllt werden können.

Die Ziele dieser Maßnahmen sind klar: Abfälle vermeiden, Rohstoffe sparen und die Umwelt schonen.

Den vollständigen Gesetzesentwurf finden Sie unter diesem Link.

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