Am 01.01.2017 treten die GoBD – die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – endgültig in Kraft.
Sie besagen, dass in Deutschland elektronische Daten zehn Jahre lang unveränderbar gespeichert werden müssen. 2019 werden zusätzliche Regelungen zum Schutz vor Manipulation eingeführt.
In unserem neuen Whitepaper geben wir Ihnen einen detaillierten Einblick in die Anforderungen und einen Ausblick für die nächsten Jahre. Erfahren Sie, was Sie tun müssen, um sicher in das Jahr 2017 starten und Bußgelder in Höhe von bis zu 250.000 Euro zu verhindern.
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