In Deutschland sind alle Unternehmer verpflichtet, elektronische Kassen mit einer, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierten, technischen Sicherheitseinrichtung auszurüsten. Grundlage dafür ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016. ventopay hat zwei umfassende Whitepaper zur KassenSichV an sich und zur TSE erstellt.
Dieses Gesetz sieht auch eine Mitteilungspflicht an das Finanzamt vor. Das heißt: Beim Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystems muss der Unternehmer innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme die Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme einer Kasse beim Finanzamt melden.
Dafür war neben einer elektronischen Anmeldungsmöglichkeit auch eine Anmeldung in Papierform geplant. Da jedoch bis dato keine der beiden Varianten zur Verfügung steht, lautete eine Anfrage an die Bundesregierung wie folgt:
„Steht das elektronische Anmeldeverfahren der TSE-zertifizierten Kassen nebst Vordruck zur Anmeldung schon zur Verfügung?
a)Wenn nein, warum nicht?
b)Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?“
Elektronisches Anmeldeverfahren steht noch nicht zur Verfügung
Die Antwort der Bundesregierung dazu besagt:
„Mit dem BMF-Schreiben vom 6. November 2019 ist die Mitteilungsverpflichtung bis zum Einsatz eines elektronischen Verfahrens ausgesetzt worden. Dieses geschah vor allem, um die Wirtschaft davon zu entlasten, Papiervordrucke ausfüllen und einreichen zu müssen. Durch das elektronische Verfahren soll auch vermieden werden, dass es zu einer Vielzahl von fehlerbehafteten Meldungen kommt, indem z. B. nicht die alphanumerische Seriennummer der TSE mit Zeichen händisch übertragen werden muss.
Die Programmierung obliegt den Ländern im Rahmen des Projektes KONSENS. Nach den derzeitigen Informationen soll die Software im Jahr 2023 eingesetzt werden.“
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