ventopay hat von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass der Belegnachdruck am mocca.value® Aufwerteautomaten die Anforderungen an die elektronische Bereitstellung von Belegen nach § 146a AO i.V.m. § 6 KassenSichV erfüllt.
Belegerteilung am Aufwerteautomaten zulässig
Nach Auskunft der Finanzverwaltung ist die Belegausgabepflicht dann erfüllt, wenn elektronische Belege im Bereich der Betriebsgastronomie
- dem Kundenkonto des Mitarbeiters hinzugefügt werden
- der Mitarbeiter die Belege über die Auflade-Terminals einsehen kann und
- dem Mitarbeiter die Gelegenheit gegeben wird, an dem Auflade-Terminal die (gesammelten) Belege auszudrucken.
Da dem Kunden im mocca® System die Belege digital zur Verfügung gestellt werden und der Belegnachdruck jederzeit am mocca.value® Aufwerter oder am mocca.info+® Terminal möglich ist, entspricht das System der Belegerteilungspflicht im Rahmen der KassenSichV.
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