Änderungen in Österreich
Am 26.05.2020 wurden im Österreichischen Nationalrat zusätzliche Hilfen für die Gastronomie in Bezug auf die Corona-Krise beschlossen. Die wesentlichen Änderungen ab 01.07.2020 sind:
Streichung der Schaumweinsteuer
Diese Streichung gilt dauerhaft. Bis dato musste pro Liter ein Euro abgeführt werden.
Halbierung der Mehrwertsteuer auf nicht-alkoholische Getränke
Die Halbierung des Steuersatzes auf 10 Prozent ist bis Jahresende befristet.
Betroffen sind allerdings nur offene, nicht-alkoholische Getränke. Darunter fallen sowohl direkt ausgeschenkte Getränke als auch Getränke, die vom Kunden unmittelbar geöffnet werden. Ausgeschlossen sind Getränke in Automaten oder in Supermärkten.
Steuerliche Erleichterungen auf Essensbons („Subvention des Arbeitgebers“)
Der Betrag für steuerfreie Essensbons, welche entweder am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte eingelöst werden, wurde auf 8 Euro pro Tag angehoben. Bisher waren sie nur bis zu einem Wert von 4,40 Euro pro Tag steuerfrei.
Bei Lebensmitteln, die nicht sofort konsumiert werden, wird der steuerfreie Betrag von 1,10 auf 2,00 angehoben.
Höherer Absetzgrad für Geschäftsessen
Geschäftsessen können im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 zu 75% abgesetzt werden, anstatt wie bisher nur zu 50%.
Änderungen in Deutschland
Über die Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland haben wir bereits in diesem Newsbeitrag berichtet.
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