Nichtbeanstandungsregelung bei TSE bis 30.09.2020
2020 tritt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) deutschlandweit in Kraft.
Auf unserer Seite zur KassenSichV finden Sie zu diesem Thema bereits umfassende FAQ und ein Whitepaper mit allen wichtigen Infos zum Download.
In der Verlautbarung des BMF vom 06.11.2019 wurde nun allerdings ein wichtiges Update kommuniziert, welches wir gerne für Sie zusammenfassen:
Die Ausstattung sämtlicher elektronischer Aufzeichnungssysteme mit einer sogenannten zertifizierten, technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist alsbald zu implementieren.
Eine Nichtbeanstandungsregelung besagt jedoch, dass Sanktionen erst ab dem 30.09.2020 verhängt werden.
Hier können Sie die gesamte Verlautbarung des BMF nachlesen.
Wir fassen für Sie zusammen
- TSEs sind alsbald zu implementieren.
- Nichtbeanstandungsregelung bis 30.09.2020.
- Standards der DSFinV-K müssen erst ab dem Zeitpunkt der TSE-Implementierung (spätestens ab 30.09.2020) erfüllt werden.
- Die Meldung ans Finanzamt gem. § 146a Abs. 4 AO muss erst eingebracht werden, wenn es ein Online-Formular dafür gibt.
ventopay arbeitet intensiv an TSE
ventopay arbeitet bereits jetzt intensiv an der technischen Umsetzung der KassenSichV und wird in den kommenden Wochen auch Preismodelle anbieten können.
Wir setzen für unsere Kunden alles daran, die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen so rasch als möglich durchzuführen, damit Sie zeitgerecht alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
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