E-Rechnungsverordnung Deutschland ab 01.01.2025

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Neue Vorgaben für elektronische Rechnungen

Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland strengere Regeln für elektronische Rechnungen. Die E-Rechnungsverordnung, die auf der europäischen Norm EN 16931 basiert, legt klare Anforderungen fest, um die Effizienz und Sicherheit im Rechnungswesen zu erhöhen.

 

PDF-Rechnungen nicht mehr anerkannt

Als E-Rechnung gelten Rechnungen, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Diese E-Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, wie beispielsweise XRechnung oder das ZUGFeRD-Format ab der Version 2.0.1.

Rechnungen im PDF-Format werden nicht mehr als elektronische Rechnung anerkannt und stehen in Zukunft auf einer Ebene mit der Papierrechnung.

 

Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen

Ab 01.01.2025 müssen alle B2B-Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Es gibt keine Übergangsregelung – die Pflicht gilt ab diesem Datum uneingeschränkt.

 

Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen

Grundsätzlich gilt ab 01.01.2025 für deutsche B2B-Unternehmen ebenfalls die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für Beträge über 250 Euro.
Hierbei ist allerdings eine Übergangsregelung vorgesehen:

  • 01.01.2025 – 31.12.2026
    • Papierrechnungen sind erlaubt, jedoch entfällt die Priorität der Papierrechnung.
    • Elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (z. B. PDF) sind zulässig, allerdings ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.
  • 01.01.2027 – 31.12.2027
    • Papierrechnungen sind erlaubt, jedoch entfällt die Priorität der Papierrechnung.
    • Elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (z. B. PDF) sind zulässig, allerdings ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.
    • Zusätzliche Voraussetzung ist, dass der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz von max. 800.000 Euro hat.
    • Bei einem höheren Vorjahresumsatz ist die Übermittlung mittels elektronischem EDI-Verfahren noch erlaubt, allerdings ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.
  • 01.01.2028
    • Es sind nur noch E-Rechnungen erlaubt – Papierrechnungen und sonstige Rechnungen im elektronischen Format haben keine Gültigkeit mehr.

Rechtzeitige mocca® Systemanpassungen eingeplant

Nötige Funktionserweiterungen im Rechnungsmodul mocca.invoice+ der mocca.admin Management-Software werden bereits umgesetzt.
Mit ventopay können Sie der neuen E-Rechnungsverordnung gelassen entgegenblicken.

 

Quellen:

https://www.verband-e-rechnung.org/
https://de.ecovis.com/e-rechnung/

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