Nach vielen hitzigen Debatten über die Registrierkassenpflicht plant der Ministerrat eine Erleichterung für gemeinnützige Vereine und kleine Betriebe. ventopay informiert vorab über die künftigen Änderungen.
Laut dem neuen Beschluss vom 21.06.2016 reicht für Unternehmen, welche Umsätze im Freien erzielen („Kalte Hände Regelung“), eine einfache Losungsermittlung aus. Dies gilt jedoch nur, wenn der außerhalb des Betriebes erzielte Umsatz im Jahr die 30.000 Euro Marke nicht überschreitet.
Eine ähnliche Regelung gilt für Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten: Hier entfällt die Registrierkassenpflicht bis 30.000 Euro Umsatz pro Jahr ebenfalls.
Kleine Kantinen können auf eine Registrierkasse gänzlich verzichten, solange sie an nicht mehr als 52 Tagen im Jahr geöffnet haben oder mehr als 30.000 Euro Jahresumsatz erzielen.
Eine Erleichterung für gemeinnützige Vereine wie Feuerwehren wurde ebenfalls besiegelt. Die Stundengrenze für Vereinsfeste ohne der Verpflichtung zur Registrierkasse wurde von 48 auf 72 Stunden jährlich erhöht.
Weiter soll das Inkrafttreten der Pflicht für technische Sicherheitseinrichtungen vom 01.01.2017 auf den 01.04.2017 verschoben werden. Betroffene Unternehmen sollen durch die zusätzliche Frist von 3 Monaten ausreichend Zeit für die Umstellung erhalten.
Nicht geändert hat sich allerdings die Jahresumsatzgrenze, welche zur Registrierkasse verpflichtet: Diese bleibt weiterhin bei 15.000 Euro bestehen.
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